Verlauf des Auftrags /Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot
Erstellung des Angebotes und des ersten 3D Entwurfs nach versandten Unterlagen des Auftraggebers. Für die genaue Ausarbeitung des Angebots stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Hallenplan zur Verfügung, der die Hallenlegende, den Grundriss des Standes und eine Grundidee für die Gestaltung der Standfläche enthält. Das erste bis dritte 3D-Grafikdesign ist kostenlos. Für ein weiteres 3D-Grafikdesign, oder eine Änderung eines vorhandenen Designs wird eine Gebühr von 60,- Eur erhoben. Bei Bestätigung der Bestellung und Vertragsunterzeichnung zur Realisierung des Standes diese Zahlungsverpflichtungen entfallen und weitere Änderungen am 3D-Grafikdesign sind kostenlos. Der grafische 3D-Grafikdesign/Entwurf ist Eigentum von Firma Ruzicka Promotion s.r.o. Die in den 3D-Designs verwendeten Bilder sind keine Druckdaten und dienen nur zu Illustrationszwecken!
2. Vertragsabschluss & Zahlungsbedingungen
Nach Genehmigung der endgültigen Fassung des 3D-Grafikdesigns und des Preisbudgets wird mit dem Auftraggeber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird in zwei Kopien geschlossen und zur Unterschrift per Post, E-Mail verschickt. In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten beider Parteien, die Zahlungsbedingungen, das Ausstellungsdatum und die Übergabe des Standes klar festgelegt.
2.1. Auf der Grundlage der Bestätigung und Genehmigung des endgültigen Preises für den Stand durch den Auftragsgeber wird der Vertrag unterzeichnet und eine Rechnung über die erste Rate des Gesamtpreises für den Stand von 20 % ausgestellt, die spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Frist für die Bestellungen und die Genehmigung der Ausstellung beim Ausstellungsorganisator fällig ist, jedoch mindestens 60 Tage vor Beginn der Montage.
2.2. Eine Rechnung über die zweite Rate des Gesamtpreises für den Stand von 60 % wird mit einer Laufzeit von spätestens 30 Werktage vor Ausstellungsbeginn ausgestellt ( außer Ostern, Weihnachtsfeiertrage, Sommerurlaub ,wird die Gültigkeit individuell verlängert).
Nach Vertragsschluss vorgenommene Änderungen werden durch einem Nachtrag zum Vertrag oder einer schriftlichen Bestellung spezifiziert.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Preiserhöhung für verspätete Bestellung der Ausstellung, Änderungen, Modifikationen und Bestellung zusätzlicher Arbeiten zu berechnen.
Preiserhöhung bei zusätzlichen Änderungen am abgeschlossenen Stand:
3 Wochen vor der Messe + 5 %
2 Wochen vor der Messe + 15 %
1 Woche vor der Messe + 25 % Zuschlag zum Gesamtpreis für den Messestand
Gründe für die Erhöhung des Ausstellungspreises: teurere Unterkünfte in größerer Entfernung vom Messegelände, Zuschläge für die Bestellung von Ausstellungselementen oder Laminat, das für den Bau eines Standes in kürzerer Zeit benötigt wird. Die Lieferzeiten für bestimmte Laminattöne können bis 3 Wochen betragen. Bei verspäteter Bestellung eines Standes ist das Material möglicherweise nicht mehr verfügbar. Material bedeutet: Laminat, Planen, Banner, ausgeschnittene und gedruckte Texte und Fotos, Teppiche und dergleichen.
3. Vorbereitung der Realisierung
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen von dem Veranstalter der Ausstellung zu übergeben (Hallenplan, Stand-Legende, Grundriss des Messestandes, Kopie der Bestellungen–Strom, Wasser, Hängepunkte u.a., Montage- und Demontagehinweise, Zeiten, Ausweise oder Kontakte an Veranstalter, eventuell eine Vollmacht zu einem Bestellservice verschiedener Dienstleistungen u.a.).
Dann liefert der Auftraggeber Bilder und Logos in Druckqualität zum vereinbarten Termin. Die gelieferten Daten und ihre Verwendungsmöglichkeiten werden überprüft (Größe und Auflösung der eingefügten Bilder, Maß, Vektor). Der Auftragnehmer stört oder verändert die Druckdaten in keiner Weise!
Empfehlung:
Verwenden Sie ein 120/180 DPI- Bild in 1:1(Auflösung oder 1:10), als geeignete Druckdatenqualität. Zusammenführen alle Schichten in einer und speichern Sie die Druckdaten in einer PDF – Datei . Der Farbumfang des Bildes muss sich in einem CMYK-Profil befinden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für das Ergebnis des Druckens in Schärfe, Satz und Farbe. Wenn der Kunde ein Farbmuster sendet, wird der Auftragnehmer versuchen, die Farbe so weit wie möglich anzupassen. Eine 100%ige Farbanpassung kann jedoch nicht garantiert werden, da auf verschiedenen Materialien gedruckt wird. Zum Verkleben der farbigen Oberflächen des Ständers werden Mattfolie der Marke ORACAL Typ 641 verwendet. Die Farben muss an diese Folien angepasst werden. Die gleichen Bedingungen gelten für atypische Ständer aus EGGER-oder Kronospan-Laminatplatten. Besuchen Sie die unten in diesem Dokument aufgeführten Website, um eine Vorschau der Farbfelder dieser Hersteller anzuzeigen. Während der Vorbereitung selbst ist es notwendigt, dem Auftragsnehmer den Ort der Exponate für die mögliche Verteilung von Strom, Wasser, Luft, Internet mitzuteilen.
4. Realisierung und Übergabe des Messestandes
Der Messestand wird während der vom Veranstalter angegebenen Montagenzeiten realisiert und kann innerhalb der vereinbarte Frist, die im abgeschlossenen Vertrag angegeben ist, übergeben werden. Wird diese vereinbarte Zeit vom Auftraggeber nicht eingehalten, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Tatsache dem Auftragnehmer telefonisch mitzuteilen. Während der Übergabe wird die Ausstattung des Standes bekannt gemacht. Die Übergabe des Messestandes erfolgt auf der Grundlage eines Übergabeprotokolls, das die gesamte Ausstattung des Standes gemäß dem vereinbarten Design und Bestellung enthält. Nach Übergabe des Standes ist der Auftraggeber für die gesamte Ausstellung einschließlich der Ausstattung verantwortlich, bis an den Auftragnehmer zurückgegeben wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle geleasten Geräte unbeschädigt an den Auftragnehmer zurückzugeben. Es wird empfohlen, die Ausstellung für die Dauer zu versichern oder Sicherheitsdienste zu bestellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Exponate, Werbematerialien, Elektrogeräte oder anderes Material des Auftraggebers während des Transports, der Montage, Demontage, des Diebstahls oder anderer Schäden.
5. Der Verlauf der Ausstellung und Rückgabe des Messestandes
Wenn während der Ausstellung ein Mangel auftritt, wird der Auftragnehmer so schnell wie möglich durch Reparatur oder Austausch beheben, der von einem abgeordneten Techniker oder einem bestellten Unternehmen auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt wird. Nach Ausstellungsende nimmt der Auftragnehmer den Messestand einschließlich aller Geräte, Ausstattung, Möbel auf der Grundlage des Übergabeprotokolls zurück. Das Verlassen des Standes vor dem Ende des Ausstellungszeitraums oder vor dem Eintreffen der Techniker des Auftragnehmers zur Demontage des Standes ist nur nach vorherige Absprache möglich. Einzelne Möbel wie ein Ständer für Broschüren, eine Bar und andere Stühle, Dekoration, Exponate usw. müssen auf jeden fall im Hintergrund aufgeräumt sein (wenn diese Option verfügbar ist), um Diebstahl zu verhindern.
6. Schlussrechnung
Sofern nicht anders angegeben, stellt der Auftragnehmer nach Ende der Veranstalltung und Demontage des Messestandes eine Schlussrechnung aus, die durch eventuelle zusätzliche Änderungen am Stand, den Dienstleitungen oder der Ausrüstung ergänzt wird. Diese Rechnung ist 14 Tage nach Ausstellung fällig.
7. Allgemeine Bestimmung
Mögliche Reklamation des Auftraggebers auf die Ausstellung oder einen Teil davon muss schriftlich an die Adresse des Auftragnehmers einschließlich der Fotodokumentation, vorzugsweise unmittelbar nach der Feststellung, spätestens jedoch 7(sieben) Kalendertage nach Ende der Ausstellung, gesendet werden. Der Auftragnehmer haftet nur für Mängel im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand.
8. Stornobedingungen
8.1. Stornierung bedeutet Rücktritt vom Vertrag im Falle einer Stornierung der Teilnahme an der Messe aufgrund des Willens des Kunden oder einer Stornierung der Messe durch den Veranstalter. In beiden Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über diese Stornierung zu informieren, sobald ihm dies bekannt ist. Nach dem abgeschlossenen Vertrag hat der Auftragnehmer Anspruch auf die bereits zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag entstähende Kosten .
a) Wenn eine Rechnung für die erste Zahlung ausgestellt wird oder die Zahlung am Tag des Rücktritts vom Vertrag erfolgt, handelt es sich bei dieser Zahlung um eine Stornierungsgebühr, die nicht erstattungsfähig ist und die gesamte administrative und grafische Vorbereitung abdeckt. Ist die Rechnung für die erste Zahlung noch nicht bezahlt, ist der Kunde zur Zahlung verpflichtet.
b) Wird die zweite Zahlung am Tag des Rücktritts vom Vertrag gezahlt, der in der Regel 30 Werktage vor Beginn der Produktionsarbeiten erfolgt, wird die Stornogebühr, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der tatsächlich durchgeführten Produktionsarbeiten und Kosten berechnet.
c) Wird der Vertrag zu einem Zeitpunkt gekündigt, zu dem die Montage auf der dafür vorgesehenen Messe begonnen hat oder bereits Standbau beendet ist, beträgt die Stornogebühr 100% des Standpreises. In diesem Fall wird eine Rechnung für die dritte Zahlung für den Stand ausgestellt, die allen Kosten entspricht, die bis zu 100% des von beiden Parteien vereinbarten und bestätigten Preises für den Messestand gemäß Vertrag anfallen.
8.2. Wenn der Ausstellungstermin vom Veranstalter verschoben wird und dies zu einem Zeitpunkt geschieht, an dem der Ausstellungstand ganz oder teilweise hergestellt wird, wird eine Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber getroffen unter Folgendes:
a) Kündigung des Vertrages (z.B. bei Nichtannahme des neuen Ausstellungstermins durch den Kunden)
– Abrechnung der erbrachten Leistungen und Produktion bis zum Stornierungsdatum
– wir bieten dem Kunden den Transport der hergestellten Komponenten mit Abrechnung von Transport und Verpackung an
b) die Fortsetzung eines bestehenden Vertrags und den Abschluss eines Nachtrags zum Vertrag (s.g. Zusatzvereinbarung) mit der Möglichkeit, die bereits geleistete Zahlung des Kunden beim Lieferanten mit Lagermöglichkeiten zu hinterlegen, unter angegeben wird:
– Bedingungen und Gebühren für die Lagerung der Ausstellung beim Auftragnehmer bis zum neuen Montagetermin (Lagerungspreis im Bereich von 20 € – 100 €/pro Monat je nach Volumen der produzierten Ausstellung)
– Transportmöglichkeit zum Kunden (gegen eine Gebühr je nach Last und Entfernung)
– neues Datum der nächste Ausstellung, so wie Montage, Standübergabe
– am bereits vorgenommen Stand weitere Änderungen (gegen eine Gebühr, hier ist es jedoch wichtig zu wissen, dass der schon vertraglich vereinbarte Preis nicht der gleiche sein muss wie bereits im Vertrag angegeben ist, sondern aufgrund möglicher Änderungen in der Fläche oder des Aufbaus des Standes, der Bestellungen, Grafiken, Kommunikation und Verwaltung, Administration, Planungen, Aufbau, Abbau, Transport, Unterkunft, Plottergrafiken (Texte) usw. der zukünftigen Realisierung wird der Preis gemäß den neuen Änderungen, Dienstleistungen und Bestellungen angepasst und berechnet)
– Bestellservice (gegen eine Gebühr je nach Leistung für Strom, Wasser, Hängepunkte, Standbaugenehmigung)
9. Preisliste der Zusatzleistungen
9.1. Erstellung eines Projekts bis 100 qm zur Bestellung von Aufhängepunkten und zum Senden an den Veranstalter der Ausstellung einschließlich Mitteilung: pro Messe 169,00 EUR
9.2. Erstellung eines Ausstellungsprojekts bis 100 qm zur Genehmigung(Standbaugenehmigung )durch den Veranstalter und Versand an den Veranstalter, einschließlich Mitteilung: pro Messe 129,00 EUR
9.3. Mögliche Bestellung und Skizze von Wasser, Strom je nach Sortiment: pro Messe ab 69,00 EUR
10. Unternehmen Datenverarbeitung
Unsere Gesellschaft unterhält vertragliche Beziehungen nur zu Unternehmern. Wir verarbeiten die bereitgestellten Daten nur beim Aufbau eines Vertragsverhältnisses, vertreten keinen Dritten und speichern sie für den in den geltenden Gesetzen festgelegten Zeitraum.
11. Nutzbare Hinweise
Folienfarbmuster von ORACAL Typ 641
http://www.orafol.com/gp/europe/en/products/colour-films-product-details/items/oracal-641-economy-cal
EGGER Laminatplattenmuster
https://www.egger.com/shop/de_DE/interior/decors?page=1&indecor_avl_product_cat=MELAMINFACEDBOARDS&text=
Kronospan Laminatplattenmuster
https://cz.kronospan-express.com/de/products/view/kronodesign/melaminharzbeschichtete-platten/melaminharzbeschichtete-platten1/melaminharzbeschichtete-platten-1#c=15
Website verwendet Cookies
Wir verwenden nur die notwendigsten funktionalen Cookies und notwendigen Cookies auf der Website für die korrekte Funktion und Einstellungen der Website. Wir verwenden keine Cookies, um personenbezogene Daten zu sammeln, oder an Dritte weiterzugeben. Durch Cookies erhaltene Informationen können nur von der Website des Eigentümers abgerufen werden.
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: ab 1.8.2020.